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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Vertrieb von Musik-Alben als CD-Alben im Versandgeschäft
Siehe auch: AGB Registrierung | Datenschutz
Einleitung
Vertriebsvereinbarung zwischen

Musikkonzept getyourmusic
Vor dem Dorfe 19
37127 Löwenhagen
Deutschland

nachstehend „Musikkonzept“ genannt

und dem Nutzer der Internetseite „www.getyourmusic.de“, der innerhalb seines Anbieter-Accounts durch Anklicken im Rahmen eines Album-Vertriebsangebots sein Einverständnis mit der Geltung dieser Vertriebsvereinbarung für den zukünftigen CD-Vertrieb des jeweils angebotenen Musik-Albums im CD-Versandgeschäft erklärt,

nachstehend „Auftraggeber“ genannt.
 
1. Definitionen
Webseite www.getyourmusic.de von Musikkonzept – nachstehend „Homepage“ genannt.
Angebotene und zum CD-Vertrieb im CD-Versandgeschäft bestimmte Musik-Alben (Tonträger) – nachstehend „CD‑Album“ genannt.
 
2. Vertrags- und Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist der Vertrieb von CD-Alben des Auftraggebers im Wege der Versand-Distribution durch Musikkonzept auf dessen Homepage. Musikkonzept wird die vom Auftraggeber angebotenen und zugesandten CD-Alben zum kostenpflichtigen Erwerb durch Bestellung auf der Homepage veröffentlichen.

2.2 Musikkonzept stellt dem Auftraggeber eine Webseite mit zahlreichen Funktionen zum Vertrieb der CD-Alben zur Verfügung. Musikkonzept kann die Nutzung der Webseite oder einzelner Funktionen oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, ohne Einwilligung des Auftraggebers ändern; die grundsätzliche Möglichkeit des Vertriebs wird jedoch in jedem Falle aufrechterhalten. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Nutzung der Homepage in einer bestimmten Art und Weise oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Musikkonzept ist berechtigt, seine Leistungen zeitweilig wegen Wartungsarbeiten, Kapazitätsgrenzen oder zur Durchführung technischer Maßnahmen vorübergehend einzustellen oder zeitweise einzugrenzen.
 
3. Angebotsabgabe
3.1 Die Abgabe eines Angebots zum Vertrieb eines Musik-Albums als CD‑Album im Versandgeschäft setzt die Anmeldung des Auftraggebers und die Freischaltung des Anbieter-Accounts voraus. Bei der Anmeldung hierzu hatte der Auftraggeber die AGB zur Anmeldung als Anbieter bei Musikkonzept akzeptiert; nunmehr erklärt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsabgabe sein Einverständnis mit der Geltung der Bedingungen dieser Vertriebsvereinbarung. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Ein Vertrag entsteht erst durch Angebotsannahme seitens Musikkonzept, und zwar durch Freischaltung des CD‑Albumangebots auf der Homepage. Im Rahmen der Veröffentlichung eines CD‑Albums wird die Geltung dieser Vertriebsvereinbarung nochmals von den Parteien für alle zukünftigen Nutzungen des aktuell veröffentlichten CD‑Albums bestätigt.

3.2 Die Abgabe eines Angebots zum Vertrieb eines Musik-Albums als CD‑Album im Versandgeschäft ist nur juristischen Personen, Handelsgesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Bei Gesellschaften ist die Vertretungsberechtigung der anbietenden Person erforderlich und auf Verlangen auch später noch nachzuweisen. Minderjährigen ist es verboten, bei Musikkonzept ein Angebot zum Vertrieb eines Musik-Albums als CD‑Album im Versandgeschäft abzugeben.

3.3 Die Abgabe eines Angebots zum Vertrieb eines Albums als CD‑Album im Versandgeschäft ist für den Auftraggeber kostenlos. Kosten und Gebühren, die im Verkaufsfall des angebotenen CD‑Albums anfallen, werden unter Punkt 7 dieser Vereinbarung geregelt.
 
4. Inhalte, Erstlieferung, Erstellung und Freischaltung von CD‑Albumangeboten
4.1 Musikkonzept nimmt für den Vertrieb von CD-Alben im Versandgeschäft ausschließlich voll-konfektionierte CDs (Jewelbox, Schuber o.ä., Inlay, Booklet o.ä., möglichst cellophaniert) in Industriequalität an. Selbst gebrannte oder bedruckte CDs lehnt Musikkonzept grundsätzlich für den Vertrieb ab. Das Vorhandensein eines EAN-Codes ist nicht erforderlich. Eine Möglichkeit zum digitalen Vertrieb von Musik-Alben als MP3-Alben besteht nicht.

4.2 Der Auftraggeber sendet nach Angebotsabgabe auf eigene Kosten 6 („sechs“) Exemplare der jeweils angebotenen CD‑Alben an Musikkonzept (5 + 1). Musikkonzept bestätigt dem Auftraggeber den Eingang sowie die Stückzahlen der eingegangenen CD‑Exemplare per E-Mail sowie durch Dokumentation des CD-Lagerbestandes im Anbieter-Account unmittelbar nach Freischaltung des CD‑Albumangebots auf der Homepage. Von den erstmals zugesandten sechs Exemplaren eines CD‑Albums verwendet Musikkonzept 1 („ein“) Exemplar – nachstehend „Arbeitsexemplar“ genannt – davon zur Erstellung von Coverbildern, CD-Informationen, Werbe- und Marketinginformationen sowie zur Erstellung von MP3-Prelistenern (siehe 4.3). Von den erstmals gelieferten 6 („sechs“) CD-Exemplaren des jeweils angebotenen CD‑Albums gelangen also lediglich 5 („fünf“) Exemplare in den Vertrieb. Bei Kündigung der Vertriebsvereinbarung für das CD‑Album und bei Rücksendung der Lagerrestbestände des CD‑Albums erhält der Auftraggeber das Arbeitsexemplar gegen Erstattung der Versandkosten zurück.

4.3 Der Auftraggeber erhält in seinem Anbieter-Account bei der Angebotsangabe die Möglichkeit, alle oder bestimmte, von ihm anzugebende Einzeltitel des jeweils angebotenen CD‑Albums als MP3-Prelistener (45-Sekunden-Hörproben) für die Angebotsseite des CD‑Albums auf der Homepage erstellen und einrichten zu lassen. Die MP3-Prelistener werden von Musikkonzept aus dem CD-Arbeitsexemplar der Erstlieferung erstellt und mit einer entsprechenden Abspielfunktion auf der Homepage veröffentlicht. Vom Auftraggeber selbst erstellte MP3-Prelistener werden von Musikkonzept generell nicht oder höchstens nach vorheriger Absprache angenommen und veröffentlicht. MP3-Prelistener auf der Homepage von Musikkonzept haben immer einer exakte Dauer von 45 Sekunden und spielen vom Anfang des jeweiligen Einzeltitels. Die Erstellung der MP3-Prelistener und deren Veröffentlichung auf der Homepage durch Musikkonzept ist für den Auftraggeber kostenfrei, auch entstehen ihm hierfür keine weiteren Kosten. Fallen für die Veröffentlichung von MP3-Prelistenern eines angebotenen CD‑Albums Gebühren an, die an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) oder eine andere Verwertungsgesellschaft abzuführen sind, so übernimmt Musikkonzept sämtliche Kosten für den Auftraggeber (siehe auch 4.5).

4.4 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung von CD-Alben und die Erstellung und Veröffentlichung von MP3-Prelistenern daraus sowie auf die Veröffentlichung weiterer Informationen zum angebotenen CD‑Album. Der Auftraggeber hat auch keinen Anspruch gegenüber Musikkonzept auf eine bestimmte Art der Veröffentlichung von CD-Alben und MP3-Prelistenern. Musikkonzept behält sich das ausdrückliche Recht vor, angebotene CD-Alben, die Aufbereitung von MP3-Prelistenern daraus und die Veröffentlichung von CD-Alben und MP3-Prelistenern zum Zwecke des Vertriebs auf der Homepage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, Musikkonzept bei der Angebotsabgabe in seinem Anbieter-Account darüber zu informieren, ob das zum CD-Vertrieb angebotene CD‑Album und die darin enthaltenen Einzeltitel (Musikwerke) bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA, Deutschland) gemeldet sind. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, Änderungen bzgl. der Meldung der angebotenen und veröffentlichten CD-Alben bei einer inländischen oder ausländischen Verwertungsgesellschaft zu jeder Zeit umgehend an Musikkonzept weiterzuleiten. Für Ansprüche Dritter, die aufgrund der Missachtung oder des Versäumnisses dieser Meldepflicht an Musikkonzept herangetragen werden (insbesondere Schadensersatz oder Kostenerstattung), übernimmt Musikkonzept keine Haftung. Die Haftung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

4.6 Der Auftraggeber erhält bei der Angebotsabgabe und auch später in seinem Anbieter-Accout die Möglichkeit, Informations- und Beschreibungstexte zum angebotenen CD‑Album sowie zum Interpreten zwecks Veröffentlichung auf der Homepage einzusenden. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder auf eine bestimmte Art der Veröffentlichung dieser Informationstexte. Musikkonzept behält sich das ausdrückliche Recht vor, eingesendete Informations- und Beschreibungstexte redaktionell zu bearbeiten, zu verändern, zu verkürzen, zu löschen oder eigene Informationen zum angebotenen CD‑Album des Auftraggebers zu veröffentlichen.

4.7 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Werbemaßnahmen von Musikkonzept. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Musikkonzept keinerlei Garantie für bestimmte Erfolge beim Vertrieb angebotener CD-Alben übernimmt.

4.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Musik-Alben mit pornografischen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, diskriminierenden oder strafgesetzwidrigen Inhalten anzubieten. Für Verletzungen dieser Pflichten haftet ausschließlich der Auftraggeber.
 
5. Rechte und Rechte Dritter
5.1 Der Auftraggeber räumt Musikkonzept das nicht exklusive und weltweite Recht ein, die angebotenen CD-Alben zu den in Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung genannten Zwecken zu nutzen, insbesondere die CD-Alben anzubieten und zu vertreiben, Informationen und ggf. digitale Hörproben (MP3-Prelistener) daraus zu veröffentlichen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs durch den Endverbraucher im Internet auf der digitalen Verkaufsplattformen (Homepage) von Musikkonzept. Die Rechtevergabe hierzu durch den Auftraggeber erfolgt zeitlich unbeschränkt bis auf Widerruf.

5.2 Der Auftraggeber garantiert, dass die mit diesem Vertrag auf Musikkonzept übertragenen Rechte nicht Rechte Dritter verletzen oder auf sonstige Weise berühren. Dies bezieht sich insbesondere auf Einholung und Abgeltung sämtlicher mit den CD-Alben sowie der darin enthaltenen Einzeltiteln (einschließlich deren Verpackungs- und Covergestaltung) verbundenen Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags-, Namens-, Kennzeichen- und sonstigen im Rahmen dieses Vertrags erforderlichen Rechte sowie ausdrücklich auch auf Einholung und Abrechnung eventuell notwendiger Verbreitungsrechte. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, nur CD-Alben anzubieten, bei denen 100-prozentig gesichert ist, dass er Inhaber aller notwendigen Rechte ist, um das CD‑Album zum Zwecke des CD-Vertriebs im Versandgeschäft Musikkonzept anbieten zu können. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich, es zu unterlassen, Musik-Alben anzubieten, durch die Rechte Dritter verletzt werden.

5.3 Musikkonzept ist berechtigt, aber gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, bei einem Verstoß gegen die oben genannten Garantien oder bei einem vom Auftraggeber nicht unmittelbar ausgeräumten Verdacht die jeweiligen CD-Alben vom Markt zurück zu nehmen bzw. zu löschen (Take Down). Dem Auftraggeber obliegt gegenüber Musikkonzept die Beweislast dafür, dass er die Garantien nicht verletzt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt hat. Etwaige Beanstandungen Dritter wird Musikkonzept unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Musikkonzept hierauf unverzüglich wahrheitsgemäß zu antworten sowie unverzüglich und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Die zulässige Reaktionszeit des Auftraggebers (in der Regel maximal drei Tage) und die Ermessensausübung von Musikkonzept hängen von der Schwere des Vorwurfs, der Wahrscheinlichkeit der Rechteverletzung und etwaigen von Dritten gesetzten Fristen ab. Kann der Auftraggeber den Verdacht nicht unverzüglich ausräumen, wird Musikkonzept nach eigenem Ermessen einen Take Down veranlassen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Musikkonzept nicht verbindlich entscheiden kann, ob der Auftraggeber berechtigt ist, die von ihm angebotenen CD-Alben in eigenem Namen zu veröffentlichen, oder ob Rechte Dritter verletzt werden. Musikkonzept ist daher gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, die Berechtigung behaupteter Ansprüche Dritter zu prüfen oder sich in ein Verfahren einzulassen. Musikkonzept ist in einem solchen Falle jederzeit dazu berechtigt, betroffene CD-Alben bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren und/oder zu löschen.

5.4 Der Auftraggeber stellt Musikkonzept bezüglich der oben genannten Garantien von jedweden berechtigten Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Musikkonzept jegliche diesbezüglichen Schäden und Aufwendungen, insbesondere wenn Dritte gegenüber Musikkonzept Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Auftraggeber angebotenen und veröffentlichten CD-Alben geltend machen. Der Auftraggeber erstattet hierbei zudem alle anfallenden Kosten zur benötigten Rechtsverteidigung von Musikkonzept einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten.
 
6. Vorübergehende Sperrung
6.1 Musikkonzept kann den Anbieter-Accout des Auftraggebers vorübergehend sperren und damit die Möglichkeit weiterer Angebote und Veröffentlichungen blockieren, wenn ein Auftraggeber

6.2 Der Auftraggeber hat während der Sperrung die Möglichkeit, die bestehenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens auszuräumen; im Falle einer etwaigen Rechtsverletzung darf Musikkonzept das Guthaben des Auftraggeber bis zur Klärung der Rechtslage zurückbehalten. Solange der Auftraggeber gesperrt ist, darf er die Homepage und sein Anbieterkonto zwar zu Informationszwecken nutzen, aber keine neuen Musik-Alben mehr anbieten. Der Auftraggeber darf sich nicht erneut anmelden, auch nicht unter anderem Namen.

6.3 Musikkonzept ist berechtigt, für den mit einer Maßnahme gemäß dieser Ziffer 6 verbundenen Aufwand im Falle des Verschuldens eine unter Berücksichtigung des konkreten Aufwandes angemessene Vertragsstrafe festzusetzen, deren Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Verpflichtung zum Ersatz weiterer Kosten und etwaiger Schäden bleibt hiervon unberührt. Nach Zahlung dieser Vertragsstrafe und Ersatz etwaiger weiterer Kosten und Schäden wird Musikkonzept die Sperrung aufheben, sofern es dem Auftraggeber gelungen ist, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens auszuräumen oder der Auftraggeber Musikkonzept davon überzeugt hat, dass nicht mit weiteren Verstößen zu rechnen ist.
 
7. Verkaufspreise, Preise, Abrechnung, Auszahlung
7.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brutto-Endpreise in EUR. Die Höhe des Verkaufspreises für das angebotene Musik-Album (CD‑Album) wird vom Auftraggeber im Rahmen der Angebotsabgabe in seinem Anbieter-Account festgelegt. Musikkonzept verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, keinen Einfluss auf die Festsetzung des Verkaufspreises zu nehmen und diesen unverändert auf die Album-Angebotsseite der Homepage als Verkaufspreis zu übernehmen. Der Auftraggeber erhält nach erfolgter Veröffentlichung seines Album-Angebots die Möglichkeit, in seinem Anbieter-Account zu jeder Zeit einen neuen Verkaufspreis für das CD‑Album vorzuschlagen. Die Höhe des vom Auftraggeber angegebenen Verkaufspreises stellt kein Kriterium für die Aufnahme von CD-Alben in das Homepage-Angebot dar.

7.2 Musikkonzept berechnet pro verkauftem Exemplar des angebotenen CD‑Albums eine Vertriebsprovision in Höhe von 30% des angegebenen Verkaufspreises. Dem Auftraggeber entstehen sonst keine weiteren Kosten durch Musikkonzept.

7.3 Die auf der Homepage von Musikkonzept durch den Vertrieb des CD‑Albums vom Auftraggeber erzielten Verkaufserlöse werden abzüglich der unter 7.2 vereinbarten Provision gesammelt und dem Auftraggeber auf seinem Konto gutgeschrieben. Ein Verkaufserlös gilt als gutgeschrieben, wenn der Rechnungsbetrag des Käufers über die Bestellung des CD‑Albums auf dem Konto von Musikkonzept eingegangen ist. Musikkonzept verpflichtet sich, vorgenommene Verkäufe von CD-Alben des Auftraggebers mit Verkaufsdatum, Anzahl an verkauften Exemplaren und Verkaufsumsatz zu dokumentieren und dies dem Auftraggeber über einen passwortgeschützten Bereich (Anbieter-Account) auf der Homepage zu jeder Zeit zugänglich zu machen.

7.4 Der Auftraggeber hat in seinem Anbieter-Account unter „Mein Konto“ zu jeder Zeit die Möglichkeit, erzielte und dort dokumentierte Verkaufsgewinne in beliebiger Höhe des angezeigten Verfügunsrahmens abzubuchen, indem er einen Betrag in Euro und Cent eingibt und damit Musikkonzept beauftragt, diesen Betrag auf das im Anbieter-Account hinterlegte Bankkonto des Auftraggebers zu überweisen. Die Abbuchung wird dem Auftraggeber im Anbieter-Account unter „Mein Konto“ umgehend dokumentiert dessen Kontostand durch Abzug des Buchungsbetrags entsprechend angepasst. Hat Musikkonzept die überweisung des Abbuchungsbetrags auf das Bankkonto des Anbieters ausgeführt, so wird dies zusätzlich im Anbieter-Account des Auftraggebers unter „Mein Konto“ bei dieser Buchhungsposition dokumentiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein SWIFT-Bankkonto (IBAN/BIC) in seinem Anbieter-Account unter „Meine Daten“ zu hinterlegen, um Abbuchungen vornehmen zu können. Musikkonzept weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Haftung für Schäden, die durch den missbräuchlichen Umgang mit der Kontofunktion innerhalb des Anbieter-Accounts oder durch fahrlässigen Umgang und unterlassene Geheimhaltung der Zugangsdaten zum Anbieter-Account dem Auftraggeber entstehen, grundsätzlich ausgeschlossen wird.

7.5. Verkaufserlöse, die vom Auftraggeber erzielt werden, werden nicht verzinst.

7.5 Der Auftraggeber versichert, dass er sich selbst um die steuerlichen Angelegenheiten kümmert und für seine Tätigkeit erforderliche Genehmigungen selbst einholt. Der Auftraggeber erklärt, Musikkonzept im Fall der Inanspruchnahme durch Finanzämter, Gewerbeämter oder ähnliche Behörden schadlos zu halten.
 
8. CD-Lieferungen, CD-Nachlieferung, Retouren, CD-Rücksendung
8.1 Die Lieferung und Nachlieferung der unter Punkt 1 angegebenen Tonträger an Musikkonzept liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Die Versandkosten der Tonträger an Musikkonzept werden nicht erstattet oder gutgeschrieben. Bei einer Rücklieferung von Lager-Restbeständen der Tonträger an den Auftraggeber übernimmt dieser die anfallenden Versandkosten. Die aktuellen Musikkonzept-Lagerbestände der unter Punkt 1 angegebenen Tonträger können vom Auftraggeber zu jeder Zeit im passwortgeschützten Bereich (Anbieter-Account) auf der Homepage von Musikkonzept abgefragt werden.

Die Anzahl der an Musikkonzept erstmalig gelieferten Exemplare von Tonträgern (CDs) muss (sofern nicht vorab und ausdrücklich anders vereinbart) 6 (sechs) Exemplaren pro Tonträger betragen („5+1-Regelung“; siehe Abs. 4.2). Die Stückzahlen späterer Nachlieferungen werden bei Bedarf individuell vereinbart. Sinkt der Lagerbestand eines Tonträgers durch Verkauf auf die Stückzahl 1, so wird der Auftraggeber durch Musikkonzept per Email darauf hingewiesen und zur Nachlieferung aufgefordert.

Weiterhin ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Musikkonzept dann schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn keine Möglichkeit zur Nachlieferung eines Tonträgers mehr besteht. Tritt dieser Fall ein, erlischt die Shop-Präsenz des Tonträgers automatisch nach Verkauf des letzten Exemplars. Sie erlischt auch, wenn der Lagerbestand eines Tonträgers auf 0 gesunken ist und der Auftraggeber trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung durch Musikkonzept nicht nachliefert.

8.2 CD-Alben des Auftraggebers, die im Rahmen von Retourgeschäften an Musikkonzept zurückgesandt und wieder in den Verkauf zurückgeführt werden, werden dem Auftraggeber in seinem Anbieter-Account kenntnlich gemacht und dem Lagerbestand des entsprechenden CD‑Albums wieder gutgeschrieben. Beinhaltet ein Retourgeschäft eine Kostenrückerstattung an den Kunden und wurde der Verkaufserlös aus diesem Retourgeschäft dem Auftraggeber-Konto bereits gutgeschrieben, so wird dieser Erlös vom Konto des Auftraggebers wieder abgezogen.

8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Musikkonzept nur CD-Alben in einwandfreiem, voll funktions- und verkaufsfähigem Zustand zu liefern. Für Kosten, die Musikkonzept aufgrund von Herstellungs-, Produktions- und Vervielfältigungsfehlern oder anderen Mängeln der CD-Alben des Auftraggebers im Rahmen des Versandgeschäfts entstehen, trägt der Auftraggeber die alleinige Haftung sowie ggf. entstandeme Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Kostenerstattung. Musikkonzept ist nicht verpflichtet, zugesandte CD-Alben des Auftraggebers über eine äußere Sichtprüfung hinausgehend auf mögliche Fehler hin zu überprüfen. Exemplare von CD-Alben des Auftraggebers, die sich aufgrund von Herstellungs-, Produktions- oder Vervielfältigungsfehlern sowie aufgrund äußerer oder anderer Mängel nicht in einem verkaufsfähigen Zustand befinden, werden von Musikkonzept aus dem Verkauf herausgenommen bzw. nicht wieder in diesen zurückgeführt. Musikkonzept ist berechtigt, vom Auftraggeber einen Austausch fehlerhaft gelieferter CD-Alben auf dessen Kosten zu verlangen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Zusendung von CD-Alben an Musikkonzept durch entsprechenden Versand und Verpackung dafür Sorge zu tragen, dass die CD-Alben auf dem Versandweg frei von Beschädigungen und anderen Mängeln bleiben. Die hier getroffenen Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn Schäden oder andere Mängel an den vom Auftraggeber zugesandten CD-Alben nachweislich durch Dritte (z.B. Versanddienstleister) herbeigeführt worden sind.
 
9. Vertragsdauer/Kündigung dieser Vereinbarung, einzelner Veröffentlichungen
9.1 Mit Abschluss dieser Vertriebsvereinbarung im Rahmen der Anmeldung als Auftraggeber oder bei der Veröffentlichung eines von Auftraggeber angebotenen CD‑Albums gelten diese Bestimmungen sowohl für sämtliche von dort an erfolgenden Veröffentlichungen Die Vertriebsvereinbarung ersetzt insbesondere die Geltung der früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Musikkonzept für die Zukunft.

9.2 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Musikkonzept und der Auftraggeber haben das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen; der Auftraggeber kann auch einzelne Veröffentlichungen mit gleicher Frist kündigen. Eine Kündigung des Auftraggebers soll nach Möglichkeit durch Auswahl der entsprechenden Funktion im Anbieter-Account erfolgen. Eine Kündigung seitens Musikkonzept wird in der Regel durch Einstellen einer entsprechenden Nachricht im Anbieter-Account erfolgen, über deren Eingang der Auftraggeber eine E-Mail erhält. Alternativ kann eine Kündigung von beiden Vertragspartnern auch im Wege des Einschreibens ausgesprochen werden; der Auftraggeber wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Bearbeitungszeit verlängern kann. Eine Kündigung per E‑Mail (außerhalb des Anbieter-Accounts) ist ausgeschlossen.

9.3 Dem Auftraggeber stehen in seinem Anbieter-Account verschiedene Möglichkeiten und Funktionen zur Kündigung einzelner Veröffentlichungen und zur vollständigen Kündigung des Anbieter-Accounts zur Verfügung. Bei einer vollständigen Kündigung des Anbieter-Accounts werden mit Wirksamkeit der Kündigung alle vom Auftraggeber veröffentlichen MusikAlben im Vertrieb als CD‑Album im Versandgeschäft aus dem Homepage-Angebot gelöscht., bei der Kündigung nur einer einzelnen Veröffentlichung nur das davon betroffene Musik-Album im Angebot auf der Homepage von Musikkonzept.

9.4 Verkaufserlöse, die der Auftraggeber aus Verkäufen der von teilweisen oder vollständigen Kündigung betroffenen Musik-Alben erzielt hatte, bleiben so lange im Anbieter-Account des Auftraggebers dokumentiert und zugänglich, bis diese durch Abbuchung vollständig auf das Bankkonto des Auftraggebers (siehe 7.4) überwiesen wurden.

9.4 Mit Wirksamkeit der Kündigung der vorliegenden Vereinbarung für einzelne oder für alle Veröffentlichungen endet die Möglichkeit des Auftraggebers, die auf der Homepage hierfür bereitgestellten Funktionen für die von der Kündigung betroffenen Musik-Alben zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind Funktionen zur Information über noch eingehende Erlöse sowie deren Auszahlung durch überweisung auf das Bankkonto des Auftraggebers (siehe 7.4). Erst wenn absehbar ist, dass keine weiteren Erlöse abzurechnen sind und der Auftraggeber eine vollständige Kündigung des Anbieter-Accounts beantragt hatte, wird Musikonzept den Anbieter-Account löschen, so dass unwiderruflich alle Daten und Kontostände verlorengehen; eine Wiederherstellung der gelöschten Daten ist nicht mehr möglich. Hiermit endet das Recht des Auftraggebers, die Homepage über einen Anbieter-Account zu benutzen.
 
10. Elektronische Speicherung der Daten, Kommunikation per E-Mail und Post
10.1 Der Auftraggeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung zur elektronischen Speicherung all seiner Daten sowie seine ausdrückliche Zustimmung und Genehmigung zur Veröffentlichung der CD-Alben und enthaltenen Einzeltitel und zur Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten im Internet (siehe auch: Datenschutz).

10.2 Musikkonzept ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftraggber laufend über seinen Anbieter-Account oder per E-Mail über den Status des Anbieter-Accounts und Nutzungsmöglichkeiten der Homepage zu informieren. Solche Informationen und insbesondere Rechnungen und Abrechnungen können auch Post versendet werden. Der Auftraggeber stimmt dem Empfang solcher Nachrichten und die Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken zu.
 
11. Haftungsbeschränkung, sonstige Vereinbarungen
11.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Musikkonzept, deren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss betrifft auch etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Musikkonzept.

11.2 Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen können Musikkonzept und der Auftraggeber dadurch treffen, dass Musikkonzept auf der Homepage ein besonderes Angebot unterbreitet, dass der Auftraggeber annimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

11.3 Für den Fall, dass eine Regelung dieses Vertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Falle einvernehmlich die unwirksamen durch wirksame und dem Vertragszweck entsprechende Regelungen ersetzen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

11.4 Musikkonzept ist berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder in Teilen mit befreiender Wirkung auf eine dritte Firma zu übertragen. Der Lizenzgeber stimmt einer solchen Vertragsübernahme bereits jetzt zu.

11.5 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO wird 37085 Göttingen für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.6 Es gilt alleine die deutsche Fassung dieser Vereinbarung. Übersetzungen dienen alleine Informationszwecken.

 
Siehe auch: AGB Registrierung | Datenschutzerklärung Stand: 01.03.2015